Schutzauftrag-Schulung zum Kindeswohl

Laut dem bischöflichen Gesetz vom 15.03.2011 sind alle Ehrenamtliche bezüglich des Kindeswohls zu schulen. Auch das Bundeskinderschutzgesetz (seit dem 01.01.2012 in Kraft) fordert die Träger der freien Jugendhilfe zum weiteren Handeln auf. Es finden jährlich Schulungen statt. Sie dienen als Unterstützung für die Ehrenamtlichen und gibt einen vertiefenden Einblick in die Thematik.

Wenn ihr Fragen zum Thema Kinderschutz habt, ruft uns an... 07931/52728 ...